Psychiatrische Gutachterpraxis Leonberg
Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie erstelle ich seit 1998 nach entsprechender Beauftragung Fachgutachten für Gerichte und Notariate zu Fragestellungen
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des Betreuungsgesetzes und Zivilrechts
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der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
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der Geschäfts- und Testierfähigkeit
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der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
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der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
sowie im Rahmen des Psych-KHGs Baden-Württemberg zur Fragestellung
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der Unterbringung
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der Zwangsmedikation nach § 20 Psych-KHG